Förderprogramme
Übersicht über die Förderprogramme
Die Fördergelder für PV-Anlagen werden wie über das so genannte Erneuerbare-Energien-Gesetz bereitgestellt, wobei man für die Kapitalbeschaffung auf zinsgünstige Darlehen der Hausbank oder
z. B. der Umweltbank in Nürnberg zurückgreifen kann.
Die Fördergelder für solarthermische Anlagen werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt. Hier bekommen Sie für jeden angefangenen installierten Quadratmeter Kollektorfläche eine Förderung bei einer Anlage zur Warmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung. Außerdem können Sie auch hier von den günstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren.
Zum einen stehen Ihnen hier das CO2-Minderungsprogramm und zum anderen das Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung.
Neuerdings fördert auch das Land Nordrhein Westfalen wieder den Einsatz von Sonnenkollektoren über Ihr Programm „Progres.nrw“
Förderung für Photovoltaik-Anlagen
Wenn Sie eine PV-Anlage auf Ihrem Dach installieren lassen, erzeugen Sie Strom und werden zum kleinen Kraftwerksbetreiber. Die gewonnene Energie wird direkt in das Netz des örtlichen Energieversorgers eingespeist oder aber auch von Ihnen direkt selbst genutzt.
Derzeit erhalten Sie eine Vergütung in Abhängigkeit von der installierten Anlagengröße, z.B. bei einer Anlage mit maximal 10kWp installierter Leistung in Höhe von 19,5 Cent je Kilowattstunde ( Stand April 2012 ) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Diesen Preis zahlen die jeweiligen Energieversorger an Sie direkt – und das 20 Jahre lang zuzüglich des Inbetriebnahmejahres ab Inbetriebnahme. Realisieren Sie eine Photovoltaikanlage erst später, so verringert sich die Einspeisevergütung je nach Zubau an Photovoltaikleistung in Deutschland, d.h. bei Inbetriebnahme ab August 2012 werden für die obige Anlage 20 Jahre lang nur noch 18,73 Cent pro Kilowattstunde gezahlt.
Die genauen Vergütungssätze nach der Novellierung zum 01.04.2012 entnehmen Sie bitte unserer Übersicht.
Zur Finanzierung der Anlage steht Ihnen noch eine Vielzahl zinsgünstiger Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die landwirtschaftliche Rentenbank oder aber eine private Finanzierung über unser Unternehmen zur Verfügung.
Die Energieversorger sind bundesweit verpflichtet, die von Ihnen eingespeiste Energie eben die erwähnten 20 Jahre lang zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs (!) mit zum jeweils gültigen Preis zu vergüten.
Nähere Auskünfte zur Förderung von Anlagen und zur Förderhöhe einzelner Anlagen erhalten Sie über das Landesinstitut für Bauwesen in Dortmund oder der BAFA in Eschborn und selbstverständlich bei uns.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!
Wer wird gefördert?
Es werden alle Stromanlagen jeder Größe gefördert.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Wohnungsbaugesellschaften, sowie kleinere Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter) und Freiberufler.
Alle thermischen Anlagen werden von der BAFA gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über ein zinsverbilligtes Darlehen, das über die Hausbank oder z. B. die Umweltbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden muss. Der Zinssatz für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage variiert nach Bonitätskriterien und allgemeinen Geldmarktbewegungen, sowie Höhe, Laufzeit und Stellung von Sicherheiten. Laufzeiten von 20 Jahren mit maximal 3 tilgungsfreien Jahren sind möglich. Die Rückzahlung erfolgt somit erst ab dem 4. Jahr in Halbjahresraten, da die ersten drei Jahre Tilgungsfrei sind.
Bei Bereitstellung des Darlehens fallen im Regelfall 0,25% Bereitstellungszinsen pro Monat an (beginnend einen Monat nach Zusagedatum).
Die exakten Konditionen sollten Sie immer aktuell bei Ihrer Hausbank erfragen da der Kapitalmarkt raschen und großen Schwankungen unterliegt.